Vergleich der Kinderbetreuungskosten in Höhenkirchen-Siegertsbrunn zwischen 2024 und 2025

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Keine Garantie für die Korrektheit der Daten und Berechnungen!
 
Am 30.01.2025 wurde von der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn eine Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren beschlossen:
Ab 01.09.2025 erhöhen sich die Besuchsgebühren für die Kinderkrippen um 5%, für den Kindergarten um 50% und für Hort und Mittagsbetreuung um 10%.
Angepasst wurde außerdem die Geschwisterermäßigung, diese beträgt ab September 2025 nur noch 20% für das erste sowie 30% für das zweite und jedes weitere Geschwisterkind, anstatt wie bisher fix 50% für jedes Geschwisterkind.
Weitere Infos dazu unter dieser Seite von der Gemeindehomepage.

Die Auswirkungen dieser Gebührenerhöhung ab 2025 sowie der Vergleich zum Vorjahr wird auf dieser Seite deutlich gemacht.
Eine Berechnung mit den aktuellen Gebühren für 2025 ist auf dieser Seite zu finden.
Anzahl Kinder:
Kind 1 (ältestes):
 €
Die Besuchsgebühren für 2024 sind auf dieser Seite zu finden und enthalten keine Ermäßigungen, Zuschüsse oder Mehrkosten wie Verpflegungsgeld, etc.!
theoretische Kosten ab September 2025 ohne die beschlossenen Erhöhungen:

reale Kosten ab September 2025 mit den beschlossenen Erhöhungen:
Wichtiger Hinweis:
Abhängig vom Einkommen können Eltern eine Ermäßigung bzw. Erlassung der Kinderbetreuungsgebühren beantragen. Dazu gibt es sowohl vom Landratsamt München als auch von der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn Unterstützungsmöglichkeiten, die auf dieser Seite beschrieben und verlinkt sind.
Desweiteren kann bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ebenfalls bis zu bestimmten Einkommensgrenzen) ein Antrag auf Krippengeld gestellt werden, mehr Informationen dazu finden sich auf dieser Seite.

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